Abschluss
Einnahmen-/Ausgabenrechnung
ist ein vereinfachtes Gewinnermittlungsverfahren, bei dem die (tatsächlich geflossenen) Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt und so der Gewinn oder Verlust ermittelt wird. Sie kann dann angewendet werden, wenn keine Buchführungspflicht besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt werden. Buchführungspflichtig sind Sie ab einem jährlichen Umsatz von über € 700.000,00 pro Jahr.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen aber folgende Aufzeichnungen führen:
Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Registrierkassa, ab einem Nettoumsatz von € 15.000,00 pro Jahr und Barumsatz von € 7.500,00
Wareneingangsbuch
Anlagenverzeichnis
Lohnkonten, wenn Dienstnehmer beschäftigt werden.

Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung müssen für das abgelaufene Jahr bis 30.04. bzw. 30.06. (bei Übermittlung mit Finanz-Online) des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.

Bilanz
Für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften, die dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen, muss jedes Jahr eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden.

Die Bilanz muss folgende Posten beinhalten:
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Rücklagen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten

Kleine GmbHs sowie kleine verdeckte Kapitalgesellschaften (GmbH & Co KG u.a.) müssen nur eine gekürzte Bilanz samt gekürztem Anhang beim Firmenbuchgericht einreichen. Kleinstkapitalgesellschaften müssen überhaupt nur eine gekürzte Bilanz beim Firmenbuchgericht einreichen.